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„Arbeitsrecht“

Das Arbeitsrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfällen, die Arbeitsgerichtbarkeit, Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

Das Arbeitsverhältnis wird üblicherweise mit einem Arbeitsvertrag begründet. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und nationale Gesetze und Verordnungen. Im deutschen Arbeitsrecht besonders ausschlaggebend ist auch die höchstrichterliche Rechtssprechung im einzelfall, denn auch dieser kommt eine rechtsbildende Funktion zu.

Schwerpunkte: Kündigungsschutzklagen, arbeitsvertragliche Gestaltung, besonders Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und leitende Angestellte, Aufhebungsverträge, Provisionsvereinbarungen und vielen weiteren möglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und -Geber zur betrieblichen Altersversorgung, betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragestellungen, tarifvertragliche Fragen, Interessensausgleiche und Sozialpläne, Betriebsvereinbarungen zu innerbetrieblichen Organisation und deren Umstrukturierungen und vieles mehr.

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