„Baurecht, Architektenrecht, Grundstücksrecht“
Dieses Rechtsgebiet umfasst jene Rechtsgeschäfte, die sich mit dem Bauen und der Übertragung / Belastung von Grundstrücken befasst. Das private Baurecht bezieht sich auf das Zivilrecht, das Grundeigentum, das Nachbarrecht, die Werksverträge (Bauvertrag, Architektenvertrag) und auf die Nachbarrechtgesetze der Bundesländer.
Weiterhin ist das öffentliche Baurecht zu nennen. Es umfasst das Bauplanungsrecht, welches die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt und das Bauordnungsrecht, welches nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben und Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften regelt. Das Architektenrecht regelt darüber hinaus die Rechte und Pflichten der Architekten. - Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Urheberrecht, Berufsrecht, Bauaufsicht usw.
Das Grundstücksrecht umfasst die Übertragung von Grundstücken sowie den sich aus der Nutzung ergebenden Beschränkungen und der Belastung von Grundstücken mit Rechten. Z.B. Grunddienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte, Wegerechte, Baubeschränkungen) oder Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypothek)
Unsere Schwerpunkte sind: priv. Baurecht, öff. Baurecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, VOB, Architektenrecht, Nachbarrecht, Grundstücksrecht.