„Handels - und Gesellschaftsrecht“
Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten. Es ist somit ein "Sonderprivatrecht" von Kaufleuten.
Das Handelsrecht umfasst in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB) und seine Nebengesetze. Dazu gehören auch Teile des Gesellschaftsrechts, Wertpapierrechts und Bank- und Börsenrechts.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften, z.B. GmbH, AG, KG, GbR und auch Vereine.
Schwerpunkte unserer Beratung:
Gesellschaftsgründungen
Recht der Personengesellschaften
Recht der Kapitalgesellschaften
Recht der Aktiengesellschaften
Recht der Limited
Vereinsrecht
Verbindungen von Gesellschaften