„Wettbewerbsrecht“
Das Wettbewerbsrecht regelt die Geltendmachung von Ansprüchen gegen unlautere Wettbewerbspraktiken und beinhaltet das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Vorschriften sind: Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb (UWG) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Wettbewerbsrecht reguliert den Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern.
Wettbewerbswidriges Verhalten kann Beseitigungs- Unterlassungs und Schadensersatzansprüche auslösen und strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen.