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„Wettbewerbsrecht“

Das Wettbewerbsrecht regelt die Geltendmachung von Ansprüchen gegen unlautere Wettbewerbspraktiken und beinhaltet das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Vorschriften sind: Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb (UWG) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Wettbewerbsrecht reguliert den Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern.

Wettbewerbswidriges Verhalten kann Beseitigungs- Unterlassungs und Schadensersatzansprüche auslösen und strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen.

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