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„Bank- und Kapitalmarktrecht“

Das Bankrecht regelt das Recht der Geldschöpfung und Geldvernichtung, des Geldumlaufs und der Geldaufbewahrung. Normen hierzu finden sch unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch.

Das Kapitalmarktrecht setzt sich aus Elementen des Aktienrechts, des Wertpapierrechts und des Börsenrechts zusammen. Es umfasst Normen und Grundsätze sowohl zum Individualschutz der Kapitalanleger, zum Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft als auch zur Emission und zum Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich u.a. auf Fragen des Bankvertragrechts ebenso wie Emissionsrecht, Bankaufsichtsrecht und Fragen des Verbraucherschutzes.

Unsere Schwerpunkte: Konzeption und Begleitung von Fonds, Umfinanzierung, Projektfinanzierung, Übernahmefinanzierung, Begleitung bei der Einrichtung von Fonds

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