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„Erbrecht“

Das Erbrecht regelt sämtliche Fragen und Vorgänge zu den Themen Vererben und Erben. Zur Thematik des Vererbens aus der Sicht des Erblassers beinhaltet das Erbrecht Vorschriften dazu, wie der Erblasser für den Todesfall Vermögensgegenstände wirksam übertragen und dabei Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen kann oder wie er bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen kann. Ebenso kann der Erblasser den Anfall der Erbschaft von bestimmten Bedingungen abhängig machen.

Zur Thematik aus der Sicht des Erben hält das Erbrecht Vorschriften dazu bereit, wie sich zunächst die Erbfolge bestimmt und welche Rechte und Pflichten Erben haben.
Wir beraten Sie bei allen Fragen des Erbrechts:

Errichtung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten (z.B. Unternehmensnachfolgen; Vor- und Nacherbschaft.

Bestimmung der Erbfolge, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilansprüchen, Anfechtung von Testamenten, Testamenterstellung, Patientenverfügung, Patientvollmacht, Erbe, Erbvertrag, Pflichtanspruch, Anfechtung und Vermächtnis

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