„Allgemeines Zivilrecht“
auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, beinhaltet u.a. alle Beziehungen zwischen Bürgern untereinander.
Dazu zählen u.a.
Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht
Sie haben Streit mit dem Nachbarn? Wie oft dürfen Sie Ihre Kinder besuchen? Wem gehört eine Sache? Sie haben Probleme mit einem Vertrag? Der Hausmeister verhält sich nicht korrekt? Sie suchen einen Geschäftspartner - worauf müssen Sie achten?
Praktisch in allen Angelegenheiten des Alltags stehen wir in zivirechtlichen Rechtsverhältnissen mit unseren Mitmenschen. Bei Konflikten ist es daher für den Nichtjuristen oft vertrackt, "Recht" und "Unrecht" zu erkennen und daraus die eigenen, berechtigten Ansprüche an den oder die anderen abzuleiten und einzufordern.
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