„Öffentliches Recht“
beinhaltet alle Beziehungen zwischen Staat und Bürger,
z.B.: Baugenehmigungen,
Beamtenrecht usw.
jedoch nicht Themen, wie Rente
oder Arbeitslosengeld,
Wann immer Sie mit Behörden, Kommunen oder dem Staat in untergeordneter Beziehung stehen, greift das öffentliche Recht.
Wir vertreten sowohl öffentliche Institutionen wie Kommunen und Behörden, als auch Sie als Privatpersonen gegenüber diesen öffentlichen Institutionen.
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